Im Zuge seiner Teilungserklärung erklärt der aufteilende Eigentümer, ein Wohnungseigentum, für den bereits ein Wohnungseigentum Grundbuchblatt angelegt worden war, solle nun ein Teileigentum sein. Das Grundbuchamt meint, zum Vollzug der Änderung sei eine Genehmigung gem. § 172 BauGB vorzulegen sei. Hiergegen wendet sich der aufteilende Eigentümer.

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