Im Sinne dieser Verordnung anerkannte Zertifikate sind:
1. |
Zertifikate, solange und soweit sie nach § 21 ausgestellt worden sind, |
2. |
Zertifikate nach § 25 und |
3. |
Zertifikate nach § 26. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen