Werden auf einem Grundstück Bodenerhöhungen vorgenommen, kann es geschehen, dass dadurch der natürliche Abfluss von Quell- oder Regenwasser zum Nachteil eines Nachbargrundstücks verändert wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn durch eine Bodenerhöhung in Form einer schiefen Ebene der Abfluss von Regenwasser konzentriert auf das Nachbargrundstück abgeleitet wird, das an der Basis der schiefen Ebene angrenzt.

Hier ist bundeseinheitlich § 37 WHG zu beachten, der ebenfalls ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist, dessen Nichtbeachtung im Schadensfall zum Schadensersatz verpflichtet. Siehe hierzu ausführlich: Wegner, Wasserzufluss von Nachbargrundstücken.

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