Nicht geförderte Maßnahmen
Wird eine Sanierung durchgeführt, gelten insbesondere folgende Maßnahmen nicht als Vorhabenbeginn:
- die Erkundung vorhandener Bausubstanz und Statik oder die Schadstoffsanierung
- der Bau von Fahrstühlen oder Beseitigung von Barrieren, da es sich hier um keine förderfähigen Maßnahmen handelt
- die Umsetzung förderfähiger, aber nicht über dieses Programm geförderte Maßnahmen
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