Nicht geförderte Maßnahmen

Wird eine Sanierung durchgeführt, gelten insbesondere folgende Maßnahmen nicht als Vorhabenbeginn:

  • die Erkundung vorhandener Bausubstanz und Statik oder die Schadstoffsanierung
  • der Bau von Fahrstühlen oder Beseitigung von Barrieren, da es sich hier um keine förderfähigen Maßnahmen handelt
  • die Umsetzung förderfähiger, aber nicht über dieses Programm geförderte Maßnahmen

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