Es besteht die Möglichkeit, die BEG-Förderung gemeinsam oder zusätzlich zu anderen öffentlichen Mitteln zu nutzen (Kumulierungsfall). Im Fall einer Kumulierung wird die Förderung erst gekürzt, wenn durch die BEG geförderte Kosten eine Förderquote von insgesamt maximal 80 %, in Härtefällen von maximal 100 % der förderfähigen energetischen Kosten überschreitet.

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