Expertenliste

Die antragstellende Kommune muss für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Einen solchen findet man in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste). Hier werden die Kategorien "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" und "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unterschieden. Die Liste findet man unter: www.energie-effizienz-experten.de. Das Programm fordert ausschließlich die Experten des Bundes, wenn folgende Programmteile genutzt werden:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Denkmal
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Denkmal
  • Sanierung von Baudenkmalen (NWG und WG)
  • Sanierung von Gebäuden mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (WG)

Aufgaben

Der Energieeffizienz-Experte hat vor Beginn der Maßnahme die Aufgabe, ein energetisches Gesamtkonzept für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik zu erstellen und für die förderrelevanten Maßnahmen die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag" (gBzA) für Nichtwohngebäude bzw. die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) für Wohngebäude zu erteilen.

Ist die Maßnahme abgeschlossen, bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der TMA und die Einsparungen von Primär- und Endenergie sowie CO2. Weiterhin bestätigt er, dass es sich bei den angefallenen Kosten um förderfähige Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme handelt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge