2.7.1 Laufzeiten der Darlehen

4 bis 30 Jahre

Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Daneben können noch folgende Laufzeitvarianten vereinbart werden:

  • 4 bis 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

2.7.2 Zinssätze für die Darlehen

Verbilligte Zinsen

Grundsätzlich orientiert sich der Programmzinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Er wird arbeitstäglich an jedem Bankarbeitstag aktualisiert. Der Marktzins wird durch dieses Programm verbilligt. Wird ein Darlehen zugesagt, kommt der am Tag des Abrufeingangs geltende Programmzinssatz wie folgt zur Anwendung:

  • der Abruf erfolgt bis spätestens 15 Uhr des jeweiligen Tages bei der KfW und
  • die Abrufvoraussetzungen sind gegeben.

Nach Ablauf der Zinsbindungsdauer unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes.

 
Hinweis

Programmzinssätze im Internet

Die geltenden Programmzinssätze findet man im Internet unter www.kfw.de/264-Konditionen.

2.7.3 Aufwendungen zur Bereitstellung des Darlehens

Wird die Auszahlung des Darlehens zu einem späteren Zeitpunkt des Kredits gewünscht, ist zu beachten, dass der am Tag der gewünschten Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung kommt.

Bis zu 2 Raten

Ein Darlehen kann wahlweise in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden. Der erste Abruf kann frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW-Bestätigung über das Vorliegen der Abrufvoraussetzungen erfolgen. Zur Auszahlung kommt es nur, wenn die Abrufvoraussetzungen erfüllt sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Darlehensvertrag nach Vorlage folgender rechtswirksam unterzeichneter und gesiegelter Unterlagen zustande gekommen ist:

Abrufvoraussetzungen

  • Original der Vollmacht und des Unterschriftenprobenblatts (Formularnummer 600 000 0307)
  • Kopie der Veröffentlichung der/des aktuellen Haushaltssatzung/Wirtschaftsplans (alternativ auch beglaubigte Kopie der Sitzungsniederschrift über den Kreditaufnahmebeschluss des Repräsentativorgans); bei Kreditnehmern aus Bayern zusätzlich den beglaubigten Ratsbeschluss zur einzelnen Kreditaufnahme
  • beglaubigte Kopie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Aufnahme des Kredites.

24 Monate

Die KfW prüft die Unterlagen (meist 3 Bankarbeitstage) und übersendet dem Darlehensnehmer eine formlose Bestätigung über die Bereitstellung des Darlehens. Dieses ist innerhalb von 12 Monaten abzurufen. Diese Frist wird für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge um maximal 24 Monate verlängert. Ein Antrag ist hierzu nicht erforderlich.

 
Achtung

12 Monate Zeit, sonst drohen Strafzinsen

Die jeweils abgerufenen Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Bei Missachtung droht ein Zinszuschlag.

2.7.4 Tilgung

Außerplanmäßige Tilgungen

Während der vereinbarten tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge getilgt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen dann vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.

Soll eine außerplanmäßige Tilgung vorgenommen werden, verlangt die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Darlehensbetrags ist möglich, eine Teilrückzahlung ist ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte. Erst zum Ende der Zinsbindungsphase können Darlehen ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlt werden.

2.7.5 Tilgungszuschuss

Bis zu 25 %

Neben der Zinsverbilligung sollen die nachfolgenden Tilgungszuschüsse einen Anreiz zur Investition darstellen. Die Bemessungsgrundlage für den Tilgungszuschuss ist der vereinbarte Darlehensbetrag. Folgende Tilgungszuschüsse werden angeboten:

 
Projekt Objekt Zuschuss
Neubau (NWG) Effizienzgebäude 40 NH 5 %
Sanierung (NWG) Effizienzgebäude Denkmal 5 %
Effizienzgebäude Denkmal EE oder NH 10 %
Effizienzgebäude 70 10 %
Effizienzgebäude 70 EE oder NH 15 %
Effizienzgebäude 55 15 %
Effizienzgebäude 55 EE oder NH 20 %
Effizienzgebäude 40 20 %
Effizienzgebäude 40 EE und NH 25 %
Neubau (WG) Effizienzgebäude 40 NH 5 %
Sanierung (WG) Effizienzgebäude Denkmal von 120.000 EUR 5 %
Effizienzgebäude Denkmal EE von 150.000 EUR 10 %
Effizienzgebäude 85 von 120.000 EUR 5 %
Effizienzgebäude 85 EE von 150.000 EUR 10 %
Effizienzgebäude 70 von 120.000 EUR 10 %
Effizienzgebäude 70 EE von 150.000 EUR 15 %
Effizienzgebäude 55 von 120.000 EUR 15 %
Effizienzgebäude 55 EE von 150.000 EUR 20 %
Effizienzgebäude 40 von 120.000 EUR 20 %
Effizienzgebäude 40 EE von 150.000 EUR 25 %
Energetische Fachplanung und Baubegleitung (WG und NWG) 50 %, max. 5.000 EUR
Nachhaltigkeitszertifizierung (WG und NWG) 50 %, max. 20.000 EUR/Vorhaben

Keine Barauszahlung

Die Gutschrift der Tilgungszuschüsse erfolgt auf die noch offenen Darlehensbeträge. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung der "(gewerblichen) Bestätigung nach Durchführung" gültigen...

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