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§ 22 Bericht der Bundesregierung
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2023[2] [Vom 01.07.2019 bis 31.12.2020: 31. Juli 2022; Bis 30.06.2019: 31. Dezember 2006] einen Bericht über die Auswirkungen des § 6a (Kinderzuschlag) und insbesondere über die Auswirkungen der erweiterten Zugangsmöglichkeit zum Kinderzuschlag nach § 6a Absatz 1a[3]sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift vor.
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