Das Amt des Notars erlischt durch

 

1.

Entlassung aus dem Amt (§ 48),

 

2.

Erreichen der Altersgrenze (§ 48a) oder Tod,

 

3.

[Bis 31.07.2021: vorübergehende ] [2]Amtsniederlegung (§§ 48b, 48c),

 

4.

bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer im Fall des § 3 Absatz 2,

 

5.

rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, die einen Amtsverlust (§ 49) zur Folge hat,

 

6.

bestandskräftige Amtsenthebung (§ 50),

 

7.

rechtskräftiges disziplinargerichtliches Urteil, in dem auf Entfernung aus dem Amt (§ 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3) erkannt worden ist.

[1] Eingefügt durch Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 01.08.2021.
[2] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden bis 31.07.2021.

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