Tenor
Der Streitwert wird für das Beschwerde- und das Revisionsverfahren auf jeweils 40 000 DM festgesetzt (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG).
Unterschriften
Dr. Säcker, Prof. Dr. Pietzner, Dr. Rothkegel
Fundstellen
Dokument-Index HI544096 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen