Entscheidungsstichwort (Thema)

Revisionszulassung. Berücksichtigung der Bewerbung eines Bezirksschornsteinfegermeisters um einen anderen Kehrbezirk vor Ablauf, aber bei Verzicht auf die bisherige Bestellung

 

Normenkette

VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; SchfHwG § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 5, § 12 Abs. 1 Nr. 1; SchfG § 5 Abs. 1

 

Verfahrensgang

Bayerischer VGH (Urteil vom 22.04.2013; Aktenzeichen 22 BV 12.1728)

 

Gründe

Rz. 1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die vom Kläger geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Beschwerdebegründung führt auf die Frage, ob es nach § 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) - hier in entsprechender Anwendung gemäß § 5 Abs. 1 Schornsteinfegergesetz (SchfG) - ausgeschlossen ist, die Bewerbung eines für einen bestimmten Kehrbezirk bestellten Bezirksschornsteinfegermeisters um einen anderen Kehrbezirk vor Ablauf der bisherigen Bestellung zu berücksichtigen, wenn der Bewerber auf diese Bestellung - gegebenenfalls unter der aufschiebenden Bedingung seiner Bestellung für den anderen Kehrbezirk - verzichtet (vgl. § 11 Abs. 5 SchfG; § 12 Abs. 1 Nr. 1 SchfHwG).

Rz. 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14669596

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