Die Aufsichtsbehörden beurteilen die Weitergabe der Kontaktdaten von Mietern an Handwerker zur Abstimmung von Reparaturterminen teilweise unterschiedlich.[1] Eine pragmatische Auffassung vertritt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, die den Interessen von Mietern und Vermietern Rechnung trägt. Danach dürfen Vermieter die Telefonnummer von Mietern an Handwerker auch ohne Einwilligung weitergeben, wenn dies zum Zweck der Vereinbarung eines Termins für eine Reparatur erforderlich ist, weil der Vermieter nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ein berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe hat.

Die von anderen Aufsichtsbehörden vertretene Auffassung, dass der Handwerker ausschließlich gegenüber dem Vermieter einen oder mehrere aus seiner Sicht passende Termine nennt und der Vermieter diese mit dem Mieter abstimmt und dann dem Handwerker eine entsprechende Rückmeldung gibt, wird von der bayerischen Datenschutzaufsicht nicht geteilt. Erfahrungsgemäß ist es oft nicht einfach, Termine abzustimmen, ohne direkt miteinander in Kontakt zu sein. Schutzwürdige Interessen des Mieters stehen diesem Vorgehen im Regelfall nicht entgegen; in außergewöhnlich gelagerten Fällen (die allerdings von der Aufsicht nicht ausgeführt werden) soll dem Mieter ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO gegen die Weitergabe zustehen. Hierüber muss der Vermieter den Mieter gemäß Art. 21 Abs. 4 DSGVO informieren.

Der Vermieter könnte die Weitergabe der Daten auch auf eine Einwilligung des Mieters stützen. Dazu sollte dann bereits im Mietvertrag eine Einwilligung des Mieters zur Weitergabe seiner Daten an Handwerker eingeholt werden, indem z. B. am Ende des Mietvertrags ein gesondert hervorgehobener Abschnitt gestaltet ist, den der Mieter auch gesondert unterschreibt:

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung für eine Einwilligung

Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere Kontaktdaten an Handwerker zur Vereinbarung von Reparaturterminen weitergeleitet werden. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig, ich bin/wir sind darüber informiert, dass diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.

Datum __________

Unterschrift Mieter __________

[1] Kritisch der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht 2020.

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