Überblick

Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll über Staats- und Ländergrenzen hinweg ein guter Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers erreicht werden. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Ziel der Richtlinie und des WHG ist unter anderem die Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers durch Verhinderung und Begrenzung von Schadstoffeinträgen. Ein erheblicher Anteil an diesen wird dem Konto der vorhandenen Grundstücksentwässerungsleitungen zugeschrieben, von denen bundesweit zwischen 60 und 80 % undicht sein sollen. Es existiert allerdings derzeit keine bundeseinheitliche Regelung über die Pflicht von Dichtheitsprüfungen – diese obliegen (noch) Ländern, Städten und Kommunen.

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