Gespeicherte personenbezogene Daten dürfen nicht durch Fehlfunktionen des Systems beschädigt werden können. Die Datenintegrität wird vor allem durch die Maßnahme "Zugangskontrolle" gewährleistet.

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

"Das Risiko physischer, materieller oder immaterieller Schäden bzw. das Risiko der Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten betroffener Personen durch unbeabsichtigte oder unbefugte Veränderung personenbezogener Daten oder unrechtmäßiges oder fahrlässiges Handeln ist zu reduzieren. "

"Die hierzu ergriffenen Maßnahmen betreffen vor allem die Kontrolle des Zutritts zu unseren Räumlichkeiten und den Zugang zu unseren Datenverarbeitungsanlagen. Durch die Datensicherungen und die IT-Notfallplanung soll auch im Falle eines Störfalls die Wiederherstellung und die Integrität der Daten gewährleistet werden. "

"Es sind Maßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen getroffen (Virenscanner, Firewall)."

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