Die unbefugte Eingabe von personenbezogenen Daten sowie die unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten ist zu verhindern.
Instrumente der Speicherkontrolle sind:
- Festlegung von Berechtigungen in den IT-Systemen,
- Differenzierung der Berechtigungen (lesen, löschen und ändern),
- Verwaltung der Rechte durch Systemadministratoren,
- Minimierung der Anzahl der Administratoren,
- Passwortrichtlinie inkl. Passwortlänge,
- Protokollierung der Zugriffe.
Grundsätzlich ist die Speicherkontrolle ein Bestandteil der Zugangskontrolle. Zu den Maßnahmen der Speicherkontrolle verweisen wir auf die Ausführungen zur Zugangskontrolle.
Musterformulierung
"Wir verweisen auf die Ausführungen zur Zugangskontrolle."
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