Die unbefugte Eingabe von personenbezogenen Daten sowie die unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten ist zu verhindern.

Instrumente der Speicherkontrolle sind:

  • Festlegung von Berechtigungen in den IT-Systemen,
  • Differenzierung der Berechtigungen (lesen, löschen und ändern),
  • Verwaltung der Rechte durch Systemadministratoren,
  • Minimierung der Anzahl der Administratoren,
  • Passwortrichtlinie inkl. Passwortlänge,
  • Protokollierung der Zugriffe.

Grundsätzlich ist die Speicherkontrolle ein Bestandteil der Zugangskontrolle. Zu den Maßnahmen der Speicherkontrolle verweisen wir auf die Ausführungen zur Zugangskontrolle.

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

"Wir verweisen auf die Ausführungen zur Zugangskontrolle."

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