Begriff

Die Wartungskosten durch eine Fachkraft für einen Durchlauferhitzer können gegebenenfalls als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Nicht so die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung. Es handelt sich um Warmwassergeräte gemäß § 2 Nr. 5c BetrKV, deren Kosten danach umgelegt werden können. Neben der Wartung (regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit) gehören dazu die Reinigungskosten.

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