Zusammenfassung
Eine wichtige Rolle beim wirtschaftlichen Betrieb von E-Fahrzeugen spielt die Infrastruktur (Ladestationen, Normal- und Schnell-Ladesäulen). Dabei geht es nicht nur um die Anzahl und Verteilung der Ladesäulen, sondern vor allem auch um deren Benutzerfreundlichkeit. Entscheidend dafür sind ein ungehinderter Zugang, ein einheitliches, einfaches Bezahlsystem und die Ladedauer. Auch die verschiedenen Systemansätze für das Aufladen der Batterien sowie die verfügbaren Bezahl- und Kartensysteme werden daher in diesem Beitrag vorgestellt.
1 Die öffentliche Ladeinfrastruktur
Auch Elektroautos brauchen "Kraftstoff". Was für Verbrennungsmotoren die Tankstelle, ist für E-Autos die Steckdose oder Ladesäule. Ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ist deshalb ein wichtiges Kriterium für die Akzeptanz von Elektromobilität. Die Attraktivität von Elektrofahrzeugen hängt aus Kundensicht vorrangig davon ab, wie einfach die Technologie zu nutzen ist – das Laden der Batterie stellt also einen entscheidenden Faktor dar.
In der Ladesäulenverordnung (LSV) wird einzig nach öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten unterschieden. In diesem Sinne "ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann" (§ 2 Nr. 9 LSV). Dadurch gelten auch Ladepunkte in einem öffentlichen Parkhaus mit Schranke als öffentlich zugänglich. Zum privaten Raum gehören private Stellplätze oder Firmenparkplätze, der Zugang ist auf wenige Nutzer beschränkt.
Mit Inkrafttreten der LSV am 17. März 2016 wurde das Combined Charging System (CCS) zum Standard für alle Ladesäulen im öffentlichen Raum gemacht. Im Vorfeld haben einige Automobilhersteller erklärt, dass sie künftig alle Modelle mit CSS produzieren werden. Das kombinierte Ladesystem ermöglicht sowohl das Laden an Normalladesäulen mit Wechselstrom (AC-Ladesäulen) als auch das Schnellladen mit Gleichstrom (DC-Ladesäulen). Damit können alle Anwendungsfälle abgedeckt werden.
2 Die Entwicklung der Ladeinfrastruktur
Derzeit sind Ladevorgänge im privaten Raum, also am Arbeitsplatz oder am Wohnort, mit rund 85 % die häufigsten. Mit Stand 1.11.2023 verzeichnete das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) 93.261 Normalladepunkte und 22.047 Schnellladepunkte. An den Ladepunkten können gleichzeitig insgesamt 3,98 GW Ladeleistung bereitgestellt werden. Auch ihre Zahl ist wie die der E-Fahrzeuge rasant gestiegen. Zum Halbjahr 2021 lag die Anzahl der Ladestationen in Deutschland noch bei rund 23.100.
Ladesäulenregister
Das Ladesäulenregister der BNetzA soll der Öffentlichkeit valide Daten und Informationen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen. Andere Behörden, Forschungseinrichtungen und Stakeholder nutzen diese Daten, um u. a. die Entwicklung der Ladeinfrastruktur zu monitoren und zu planen. Die Bundesnetzagentur kommuniziert daher Informationen zu allen ihr angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkten, deren Betreiber einer Veröffentlichung der Ladepunkte im Ladesäulenregister zugestimmt haben. Bei diesen Ladepunkten ist sicher davon auszugehen, dass die Ladepunkte der Deckung eines öffentlichen Ladebedarfs im Sinne eines unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises dienen sollen. Die tatsächliche Zahl der Ladestationen kann also höher sein.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur kommt somit zwar voran (28.338 neue Ladepunkte im Jahr 2022), doch hinkt er dem Bedarf hinterher. Eine Auswertung des Ladesäulenregisters der Bundesnetzagentur zeigt, dass im Jahr 2023 zwar die Marke von 100.000 Ladepunkten überschritten wurde. Ein Vergleich mit den Zulassungszahlen von E-Pkw zeigt jedoch, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur langsamer voranschreitet als das Wachstum der reinen Elektrofahrzeuge. EUPD Research hat die Zahlen gegenübergestellt und ein Verhältnis von 14 Elektroautos pro Ladepunkt errechnet (sog. T-Wert). 2020 kamen auf einen Ladepunkt lediglich 8 Elektroautos. Laut dem E-Ladenetz-Ranking 2023 des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) müssen sich derzeit in Deutschland im Durchschnitt sogar 23 E-Pkw einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt teilen.
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