Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen zu mindern. Leitbild und Maßstab sind dabei die Vereinbarungen der UN-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris.
1.1.1 Zielsetzungen auf EU-Ebene
Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von 6 Treibhausgasen in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens 5 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Das Minderungsziel Deutschlands lag bei 21 %. Nach der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 % gegenüber 1990 reduziert und somit deutlich mehr als sein Minderungsziel von 21 % erreicht.
Auf der Klimakonferenz in Katar 2012 verständigten sich die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls darauf, das Kyoto-Protokoll fortzuführen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sagten zu, ihre Emissionen im Rahmen der 2. Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 um 20 % im Vergleich zu 1990 abzusenken. Japan, Neuseeland und Russland nahmen an der 2. Verpflichtungsperiode jedoch nicht mehr teil. Kanada hatte sich bereits 2011 aus dem Abkommen zurückgezogen. Auch die 3 Länder mit dem weltweit größten Treibhausgasausstoß (USA, China und Indien) verpflichteten sich nicht zur Absenkung. Die an der 2. Periode des Kyoto-Protokolls teilnehmenden Staaten waren daher nur noch für knapp 15 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich.
2015 einigten sich alle 195 Mitgliedsstaaten auf der 21. UN-Klimakonferenz in Paris im Übereinkommen von Paris darauf, die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 °C zu begrenzen. Hierfür reichte ein großer Teil der Staaten Pläne ein, sog. "Intended Nationally Determined Contributions" (INDC), die zugesagte nationale Klimaschutzmaßnahmen auflisten. Sie reichen aber noch nicht einmal aus, um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen. Für die Einhaltung der Klimaziele ist demnach eine Korrektur der jeweils nationalen Ziele zwingend notwendig.
In der EU wurden auch die Ziele der 2. Verpflichtungsperiode erreicht. 2020 hatte die EU ihre Treibhausemissionen gegenüber 1990 um 36 % gemindert.
2021 hat die EU mit neuen EU-Klimagesetzen ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % gegenüber 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) verschärft und gesetzlich festgelegt. Mit dem sogenannten "Fit für 55-Paket" gaben die EU-Staaten endgültig grünes Licht
- für die Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS),
- für die Einrichtung eines Klimasozialfonds im Umfang von mehr als 80 Milliarden EUR,
- für ein neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM),
- für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude sowie
- für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.
Diese Regelungen können nun in Kraft treten.
1.1.2 Zielsetzungen auf nationaler Ebene
2014: "Klimaschutz 2020"
Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft.
2016: "Klimaschutzplan 2050"
2016 wurde der "Klimaschutzplan 2050" verabschiedet. Er fasst die klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele der Bundesregierung zusammen und beschreibt den Weg zu einem weitgehend treibhausgasneutralen Deutschland bis zum Jahr 2050. Zudem konkretisiert er das bestehende deutsche Klimaschutzziel für 2050 und die vereinbarten Zwischenziele und beschreibt Maßnahmen, um das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen. Der Klimaschutzplan 2050 gibt für den Prozess, mit dem die nationalen Klimaschutzziele erreicht werden sollen, inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder vor: Energieversorgung, Gebäude- und Verkehrsbereich, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. Für jeden dieser Sektoren wurde ein Leitbild entwickelt. Transformative Pfade beschreiben mit Hilfe wichtiger Meilensteine, wie die Entwicklung zu diesem Leitbild verlaufen soll.
2019: "Klimaschutzprogramm 2030"
Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass ein neues Klimaschutzprogramm spätestens im Folgejahr nach einer Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 vorgelegt werden muss. Darüber hinaus steht es der Bundesregierung frei, auch schon vorher ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen. Mit dem "Klimaschutzprogramm 2030" von 2019, das sektorspezifische und übergreifende Maßnahmen definiert, wie die Klimaschutzziele 2030 erreicht werden sollen, setzt die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 um. Eine erste Fortschreibung dieses Programms sollte 2022 erfolgen und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ambitionssteigerung des gemeinsamen EU-Klimaziels berücksichtigen.
2023: Klimaschutzprogramm 2023
Das neue Klimaschutzprogramm 2023 wurde schließlich am 4.10.2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit rückt laut Bundesregierung das deutsche Klimaziel für 2030 erstmals in Reichweite. Die zu Beginn der Legislaturperiode festgestellte...