Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Nach wie vor sind Verwalter auch nach Inkrafttreten des WEMoG zur Erstellung einer Versammlungsniederschrift verpflichtet. Neu: Die Niederschrift ist "unverzüglich" zu erstellen.
WEMoG
Neben dem Führen der Beschluss-Sammlung hat der Verwalter weiterhin auch die Versammlungsniederschrift zu erstellen. Korrespondierend mit § 24 Abs. 7 Satz 7 WEG zur Beschluss-Sammlung, ist die Versammlungsniederschrift künftig gemäß § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG ebenfalls "unverzüglich" vom Versammlungsvorsitzenden zu erstellen.
Versammlungsniederschrift
Niederschrift über die ordentliche Wohnungseigentümerversammlung der WEG Hauptstraße 5 in 40627 Düsseldorf vom 12. Mai 2023 |
Versammlungsort: |
"Hubertus-Stube" im Hotel "Zum Hirschen" in Düsseldorf-Unterbach |
Versammlungsbeginn: |
18.00 Uhr |
Versammlungsende: |
19.30 Uhr |
Versammlungsleiter: |
Stefan Müller als Verwalter der Gemeinschaft |
Protokollführerin: |
Heike Müller als Mitarbeiterin des Verwalters |
30 von 35 Wohnungseigentümern anwesend bzw. vertreten
Anwesenheitsliste mit Stimmrechtsvollmachten in der Anlage der Niederschrift
Unter Hinweis auf die Einladung vom 10. April 2023 eröffnet der Versammlungsleiter die Versammlung unter Eintritt in die allen Wohnungseigentümern mitgeteilte Tagesordnung:
TOP 1: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
Die Versammlung wurde ordnungsgemäß mit Ladungsschreiben vom 10. April 2023 nebst Tagesordnung einberufen.
Geschäftsordnungsbeschluss zur Protokollunterzeichnung
Da gemäß § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG neben der Unterschrift des Versammlungsleiters und des Beiratsvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreters auch noch die Unterschrift eines Wohnungseigentümers unter die Niederschrift dieser Eigentümerversammlung erforderlich ist, fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss zur Geschäftsordnung:
|
Die Niederschrift über die Wohnungseigentümerversammlung vom 12. Mai 2023 ist von der Wohnungseigentümerin Frau Annegret Gruber zu unterzeichnen. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
Der Beschluss wurde angenommen.
Frau Gruber erklärt ihr Einverständnis hiermit.
Geschäftsordnungsbeschluss zur Redezeitbeschränkung
Auf Anregung des Wohnungseigentümers Schulze fassten die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss zur Geschäftsordnung dieser Wohnungseigentümerversammlung:
|
Die Redezeit eines jeden Versammlungsteilnehmers wird auf 7 Minuten begrenzt. Wortmeldungen sind per Handzeichen anzumelden. Der Versammlungsleiter führt eine entsprechende Rednerliste und erteilt bzw. entzieht nach Ablauf der Redezeit das Wort. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 7
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
Der Beschluss wurde angenommen.
TOP 2: Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen bzw. die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse auf Grundlage der Jahresgesamt- und der Jahreseinzelabrechnungen 2022
Der Versammlungsleiter erläuterte die einzelnen Positionen der Jahresabrechnung und wies anhand des Abgleichs der Salden zwischen Einnahmen und Ausgaben sowie der Kontoanfangs- und -endbestände deren Schlüssigkeit nach. Folgender Beschlussantrag kam zur Abstimmung:
|
Die Wohnungseigentümer genehmigen die sich aus vorliegenden und bereits mit dem Ladungsschreiben vom 12. April 2023 übersandten Jahresgesamtabrechnung und der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen der Wirtschaftsperiode 2022 mit Druckdatum 18. März 2023 ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungen der auf Grundlage des Wirtschaftsplans beschlossenen Vorschüsse. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 3
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
Der Beschluss wurde angenommen.
TOP 3: Festsetzung der Vorschüsse zur Kostentragung nach Wirtschaftsplan 2023
Die Wohnungseigentümer genehmigen die sich auf Grundlage der jeweiligen Einzelwirtschaftspläne mit Druckdatum vom ______ für die einzelnen Sondereigentumseinheiten festgesetzten Hausgeldvorschüsse, bestehend aus den Beiträgen zur Bewirtschaftung und Verwaltung sowie der Erhaltungsrücklage und der Rücklage für Beschlussklagen. Die monatlich bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats zu leistenden Teilbeträge gelten rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 bis die Wohnungseigentümer über eine Neufestsetzung der Vorschüsse beschließen. Der Differenzbetrag aus dem neuen und alten Hausgeld wird zum __.__.2023 mit den Eigentümern verrechnet, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die übrigen Miteigentümer sorgen bitte zur Vermeidung von Hausgeldrückständen oder Überzahlungen selbst dafür, dass sie ihre Daueraufträge bzw. Zahlungen entsprechend anpassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 3
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
Der Beschluss wurde angenommen.
TOP 4 Fortgeltung des Wirtschaftsplans
Die sich auf Grundlage des den Wohnungseigentümern vorliegenden Wirtschaftsplans für die Wirtschaftsperiode 2023 ergebenden Hausgelder blei...