Eine umfassende Verwaltungsvollmacht: "Mit der Verwaltung der Wohnung ist die Fa. XY beauftragt. Die Vollmacht des Verwalters umfasst alle mit der Verwaltung der Wohnung in Zusammenhang stehenden Rechtshandlungen, einschließlich des Rechts der Mieterhöhung, der Vertragsaufhebung und der Kündigung. Der Hausverwalter ist außerdem bevollmächtigt, den Vermieter in gerichtlichen Streitigkeiten zu vertreten" ist für den Vermieter und für den Verwalter dann vorteilhaft, wenn der Verwalter mit umfassenden Befugnissen ausgestattet werden soll. Hier kann der Verwalter aufgrund der Vollmacht frei schalten und walten. Endet die Verwaltung, so muss der Vermieter gegenüber dem Mieter das Erlöschen der Vollmacht anzeigen.[1]

 
Praxis-Tipp

Mieter über Verwalterwechsel informieren

Bei einem Austausch des Verwalters muss der Vermieter die Mieter über den Verwalterwechsel informieren, was etwa durch Rundschreiben geschehen kann. Die bloße Information reicht aus, weil der Austausch des Verwalters keine Vertragsänderung darstellt.

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