Zu "Einfriedungen" zählen Anlagen, die an oder auf der Grundstücksgrenze stehen und die Aufgabe haben, die Grenze zu sichern und das Grundstück vor unbefugtem Betreten durch Mensch und Tier zu schützen.[1] Dazu zählen z. B. Zäune, Mauern und Hecken.
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