Der Energieausweis wird nach § 79 Abs. 2 Satz 1 GEG jeweils für ein Gebäude erstellt. Für die einzelnen Häuser einer Mehrhausanlage müssen daher eigene Energieausweise erstellt werden.[1]

[1] BT-Drs. 19/16716, S. 118.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge