Kurzbeschreibung

Der Verkäufer oder Vermieter ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung verpflichtet, einen Energieausweis zugänglich zu machen. Dieser dient der Information über die energetische Qualität des Gebäudes. Energieausweise dürfen nur von ausstellungsberechtigten Personen erstellt werden. Mit dem Mustervertrag beauftragt der Eigentümer den Energieberater, einen Ausweis gegen Honorar zu erstellen.

Vorbemerkungen

Der Verkäufer oder Vermieter ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung verpflichtet, einen Energieausweis zugänglich zu machen (§ 80 Abs. 4 GEG). Dies gilt für alle Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Sie erstreckt sich damit grundsätzlich auf alle Arten von Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen über Gebäude und deren Teile davon.

Der Energieausweis dient der Information des Käufers/Mieters über die energetische Qualität des Gebäudes. Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: nach § 79 Abs. 1 Satz 2 GEG können Energieausweise als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Prinzipiell hat der Eigentümer die Wahlfreiheit, welche Ausweisart er beauftragen möchte. Es wird jedoch in bestimmten Fällen die Ausstellung eines Bedarfsausweises gefordert. Nach § 80 Abs. Satz 1 GEG ist der Bedarfsausweis im Fall der Neuerrichtung eines Gebäudes auszustellen. Zwingend ist der Bedarfsausweis auch dann, wenn Ausbau-, Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen nach § 48 GEG durchgeführt wurden und der Nachweis der Einhaltung energetischer Vorgaben mittels Berechnungen gem. § 50 Abs. 3 GEG für das gesamte Gebäude geführt wird.

Für Eigentümer, die wissen wollen, wo die energetischen Schwachstellen ihres Hauses liegen und welche Energiesparmaßnahmen sinnvoll sind, ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises nicht ausreichend, da dieser insofern keine Aussage trifft. In diesem Fall empfiehlt sich eine individuelle Beratung z. B. durch einen Energieberater.

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude dürfen nur von ausstellungsberechtigten Personen erstellt werden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen sollte auf die Auswahl des Ausstellers besonders geachtet werden. Listen über ausstellungsberechtigte Personen werden von den jeweiligen Kammern (z. B. Architekten-, Ingenieur- oder Handwerkskammer) geführt.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Vertrag über die Erstellung eines Energieausweises

Vertrag über die Erstellung eines Energieausweises
 
zwischen
dem Haus-/Wohnungseigentümer
_______________________________________________________, in
– Auftraggeber –
und
 
dem Aussteller

Energieberater

_______________________________________________________, in
– Auftragnehmer –

I. Auftragsgegenstand

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für das Wohngebäude/die Liegenschaft

(Straße, PLZ, Ort )

□ einen verbrauchsorientierten Energieausweis

□ einen bedarfsorientierten Energieausweis

zu erstellen.

II. Vergütung

Für die Erstellung des Energieausweises wird ein Pauschalhonorar in Höhe von __________ EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart. In diesem Pauschalhonorar sind Portokosten, Telefonkosten, Fahrt- und Reisekosten enthalten.

III. Unterlagen und Leistungen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer folgende Unterlagen/Informationen zur Verfügung zu stellen:

    • Standort des Gebäudes
    • Informationen über das Gebäude

        □ Einfamilienhaus
        □ Mehrfamilienhaus
        □ Doppelhaushälfte
        □ Reihenhaus
        □ Reihenmittelhaus
        □ Reihenendhaus
    • Wohnfläche des Gebäudes insgesamt __________ qm
    • Baujahr __________
    • Leerstand in den letzten 3 Jahren, bezogen auf Dauer des Leerstandes, Anzahl der Einheiten, Größe der Wohnfläche

    • Anzahl der Wohneinheiten __________
    • Übersendung der Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
    • Ist eine Kühl-/Klimaanlage vorhanden? __________

      ggf. Angabe von Fabrikat, Baujahr, Zeitpunkt des Einbaus

  2. Ergänzende Angaben zum bedarfsorientierten Energieausweis

    • Baujahr der Anlagentechnik, insbesondere Heizung/Kühlung __________
    • Angaben zu den verwendeten Materialien

        □ Wandstärke
        □ Wärmedämmung
        □ Dachaufbau, insbesondere Wärmedämmung
        □ Fenster und Fenstertüren
        □ Isolierglas
        □ Verbundfenster
        □ Wärmeschutzisolierglas
        □ Angabe des U-Wertes, sofern bekannt
        □ Art der Beheizung (Öl, Gas, Fernwärme etc.)
    • Weitere Angaben zu den verwendeten Baumaterialien

  3. Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer nach Absprache Zugang zu allen notwendigen Gebäudeteilen.
  4. Der Auftragnehmer führt die Ausstellung des Energieausweises mit größtmöglicher Sorgfalt objektiv und vollständig durch und händigt ein Exemplar des _________________________-Energieausweises dem Auftraggeber aus.
  5. Der Auftr...

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