(1) Letztverbraucher, bei denen die Verringerung und Begrenzung aller Umlagen nach Teil 4 bezogen auf das letzte Kalenderjahr 100 000 Euro oder mehr beträgt, müssen dem Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31. Juli eines Kalenderjahres folgende Angaben mitteilen:
1. |
ihren Namen und ihre Anschrift, |
4. |
die Angabe, ob der Letztverbraucher ein Unternehmen im Sinn der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) in der jeweils geltenden Fassung oder ein sonstiges Unternehmen ist, |
(2) 1Wenn die Mitteilung nach Absatz 1 Verringerungen und Begrenzungen in verschiedenen Regelzonen betrifft, muss der Letztverbraucher eine Gesamtmitteilung an einen Übertragungsnetzbetreiber tätigen. 2Übertragungsnetzbetreiber melden eingegangene Mitteilungen unverzüglich an andere Übertragungsnetzbetreiber im Bundesgebiet.
(3) Wenn die Übertragungsnetzbetreiber ein abweichendes Verfahren zur Übermittlung der Angaben nach Absatz 1 vorsehen und Formularvorlagen zu Form und Inhalt der Mitteilung der Angaben nach Absatz 1 bereitstellen, müssen die Angaben unter Verwendung dieser Formularvorlagen nach dem vorgegebenen Verfahren übermittelt werden.
(4) Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen bis zum 31. Dezember eines Jahres die ihnen nach Absatz 1 mitgeteilten Angaben durch Einstellung in die Transparenzdatenbank der Europäischen Kommission.
(5) 1Wer zur Mitteilung nach Absatz 1 verpflichtet ist, muss dem Übertragungsnetzbetreiber auf Verlangen geeignete Nachweise zur Überprüfung der Angaben nach Absatz 1 vorlegen. 2Satz 1 ist im Verhältnis zwischen den Netzbetreibern entsprechend anzuwenden.
(6) Wenn Letztverbraucher in einem Kalenderjahr die nach Absatz 1 geforderten Angaben im Rahmen des Antragsverfahrens nach Teil 4 Abschnitt 4 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt haben, sind sie von der Mitteilungspflicht nach Absatz 1 befreit.
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen