Die EnSimiMaV ist am 1.10.2022 in Kraft getreten. Sie regelt nach ihrem § 1 technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen. Auch ihre Maßnahmen sollen unnötigen Energieverbrauch vermeiden, um einer Mangelsituation auszuweichen oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern.

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