Grundsätzlich stellt jedes Haus einer Mehrhausanlage ein eigenständiges Gebäude dar. Die Gebäudeeffizienzrichtlinie (RL 2010/31/EU) definiert in Art. 2 Nr. 1 ein Gebäude als eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird. Maßgeblich ist also die Begrenzung durch Dach und Wände. Von Bedeutung ist dies in erster Linie insoweit, als für jedes Gebäude ein Energieausweis erstellt werden muss, was auch für in Reihenhäuser geteilte Anlagen gilt.[1]

[1] BT-Drs. 19/16716, S. 118.

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