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Energierecht (ZertVerwV) / 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Alexander C. Blankenstein
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Bereits vor 50 Jahren kam es infolge kriegerischer Auseinandersetzungen zur Verknappung von Rohstoffen für die Energieversorgung. Die arabischen Erdölexporteure hatten im Rahmen des israelisch-arabischen Jom-Kippur-Kriegs im Jahr 1973 ihre Erdölexporte drastisch eingeschränkt, was zum Auslöser der Ölkrise wurde, gleichzeitig aber auch die Geburtsstunde des Gebäude-Energierechts in Deutschland darstellte. Jedenfalls war im Jahr 1976 das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) in Kraft getreten und auf seiner Grundlage wurden nach und nach mehrere Rechtsverordnungen erlassen (1977: Wärmeschutzverordnung; 1978: Heizungsanlagenverordnung; 1981: Verordnung über Heizkostenabrechnung).

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat mit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2002 die Regelungen der Wärmeschutzverordnung und der Heizanlagenverordnung zusammengeführt und im Übrigen kontinuierliche Anpassungen, insbesondere an europarechtliche Vorgaben erfahren (zuletzt im Jahr 2015). Die grundsätzliche Verpflichtung zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien durch spezifische bauliche Ersatzmaßnahmen ordnete 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) an. Im Jahr 2020 hat dann das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Regelungen des EnEG, der EnEV und des EEWärmeG zusammengeführt.

GEG 2024

Ganz erhebliche Änderungen des GEG – in erster Linie Heizungsanlagen betreffend – hat die am 1.1.2024 in Kraft getretene GEG-Reform gebracht. Wesentlicher Kernpunkt der Neuregelungen stellt die Verpflichtung dar, seit 1.1.2024 beim Einbau neuer Heizungen konsequent erneuerbare Energien einzubeziehen. Insoweit gilt die Vorgabe, dass 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Bestehende reparable Heizungsanlagen sind zunächst von den Neuregelungen nicht betroffen, allerdings sind insoweit d...

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