Ziel der Instandsetzung als Teil der Erhaltung ist die Beseitigung von Schäden und Mängeln der Wohnanlage, die ihre Ursache in einer Abnutzung, Alterung oder aber auch in Einwirkungen durch Dritte haben können. Wie auch bei der Instandhaltung dienen Maßnahmen der Instandsetzung der Erhaltung des bestehenden Zustands des Gemeinschaftseigentums. Bei entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen besteht im Übrigen keine Verpflichtung, gleiche Materialien zu verwenden.[1]

 

Schaden muss noch nicht eingetreten sein

Maßnahmen der Instandsetzung setzen nicht voraus, dass ein Schaden bereits eingetreten oder eine technische Anlage bereits ausgefallen ist. Es genügt, dass sich die technische Anlage oder der entsprechende Bereich des Gemeinschaftseigentums bereits in einem Zustand befindet, in dem jederzeit mit einem Schaden gerechnet werden muss.[2]

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