In einer Wohnungseigentumsanlage ist der Personenaufzug zu reparieren. In seinem jetzigen Zustand kann er nicht gebraucht werden. Ein Antrag von Wohnungseigentümer K aus dem Jahr 2020, die Reparatur durchzuführen, findet keine Mehrheit. Gegen diesen Negativbeschluss geht K im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage vor. Das AG weist die Klagen ab. Hiergegen richtet sich die Berufung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen