TOP XX Instandsetzung und Kostenverteilung der Balkone mit Kostenverteilung

a) Instandsetzung der Balkone

Die vorhandenen Balkone sind in weiten Bereichen schadhaft und instandsetzungsbedürftig. Im Einzelnen müssen folgende Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden: _____________.

Der Verwalter hat mit der Einladung zu dieser Wohnungseigentümerversammlung den Wohnungseigentümern drei Angebote von Fachunternehmen hinsichtlich entsprechender Erhaltungsmaßnahmen übersandt.

Aufgrund entsprechender Vorbesprechung mit dem Verwaltungsbeirat im Vorfeld der Versammlung schlägt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vor, das Angebot der Firma ______ anzunehmen und diese entsprechend mit den Erhaltungsmaßnahmen zu beauftragen.

Die Wohnungseigentümer beschließen die vorbezeichnete Erhaltung sämtlicher Balkone der Wohnanlage zu einem Gesamtkostenaufwand von _____ EUR. Der Verwalter wird beauftragt und bevollmächtigt, auf der Grundlage des vorliegenden Angebots vom _______ einen Vertrag mit der Firma ______ namens und im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

b) Verteilung der Kosten der Balkonerhaltungsmaßnahme

Die Wohnungseigentümer haben zu dem vorangegangenen TOP XX a) dieser Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich die Instandsetzung sämtlicher Balkone der Wohnanlage beschlossen. Gemäß § _____ der Teilungserklärung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Miteigentums unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumseinheiten.

Die Wohnungseigentümer beschließen, die Kosten der oben zu a) beschlossenen Balkonsanierung entgegen der maßgeblichen Bestimmung in der Teilungserklärung nur unter den Wohnungseigentümern zu verteilen, in deren Sondereigentumsbereich ein Balkon vorhanden ist. Unter diesen Wohnungseigentümern erfolgt die Kostenverteilung wiederum dergestalt, dass jeder dieser Wohnungseigentümer die Sanierungskosten der im Bereich seines Sondereigentums vorhandenen Balkone trägt. Ist im Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers demnach lediglich ein Balkon vorhanden, so hat er auch nur die Kosten der Sanierung eines Balkons zu tragen. Soweit im Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers zwei Balkone vorhanden sind, hat dieser die Sanierungskosten für zwei Balkone zu übernehmen.

Die Finanzierung dieser Erhaltungsmaßnahme erfolgt zunächst aus der Erhaltungsrücklage. Die Kostenbelastung der jeweiligen Wohnungseigentümer erfolgt sodann im Rahmen der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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