Alexander C. Blankenstein, Josef Egle
Von einem Verwalter kann nicht verlangt werden, dass er eine Dachbesichtigung selbst durchführt. Regelmäßig sollte aber ein Dachdecker damit beauftragt werden – insbesondere nach Sturm, Starkregen oder Hagel.
Ein Fachbetrieb prüft nicht nur, ob die Dacheindeckung intakt ist, sondern auch, ob die Anschlüsse an Schornsteinen oder Dachfenstern dicht sind. Darüber hinaus sollte sämtliches Laub aus den Dachrinnen und Regenfallrohren entfernt werden, damit diese nicht verstopfen und zu einem Wassereintritt führen.
Feuchtigkeit
Schäden treten vor allem an der Dacheindeckung und dem Tragwerk auf. Sowohl innen als auch außen sollte auf Verfärbungen und Feuchtigkeit geachtet werden. Diese lassen auf eine Undichtigkeit schließen, was nicht nur zu hohen Energiekosten, sondern auf lange Sicht zu Schäden an der Dachkonstruktion führt: durch Schimmel und Fäulnis zersetzt sich das meist aus Holz errichtete Tragwerk und verliert seine Tragfähigkeit. Nur ein Fachmann kann erkennen, ob die Ursache der Feuchtigkeit an einer defekten Dacheindeckung (z. B. nach einem Sturm) liegt, ob die Dampfsperre schadhaft ist oder ob bereits die Errichtung des Tragwerks mangelhaft war, weil z. B. feuchtes Holz verwendet worden ist.
Tiere und Schädlinge
Wird bei der Dachbesichtigung ein Befall durch z. B. den Hausbockkäfer oder Anobien entdeckt, ist ein hierfür öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu beauftragen. Nach DIN 68800-4:2020-02 "Holzschutz – Teil 4: Bekämpfungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten und Sanierungsmaßnahmen" ist der Befall nach den anerkannten Regeln der Technik zu behandeln.
Gleiches gilt für einen Befall mit Echtem Hausschwamm. Deren Beseitigung ist aufwändig und in dem WTA-Merkblatt 1-2-05/D "Der Echte Hausschwamm – Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen, bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis" beschrieben. Auch hier ist die Beauftragung eines Sachverständigen unumgänglich.
Siebenschläfer und Marder, aber auch Ratten und Mäuse beschädigen die Dämmung, wenn sie sich einmal im Dach niedergelassen haben. Lauf-, Kratz- und Nagegeräusche, Nagespuren und Pfotenabdrücke lassen die Eindringlinge erkennen. Da z. B. Siebenschläfer unter Artenschutz stehen, dürfen sie nicht getötet werden. Haben sich Tiere im Dach eingenistet, ist ein Kammerjäger zu beauftragen, der die Tiere artgerecht entfernt.
Algen- und Moosbewuchs
Kommt es zu Algen- und Moosbewuchs auf der Dacheindeckung, ist dieser – soweit möglich – zu entfernen. Algen und Moos halten das Wasser. Gefriert dieses im Winter, kann es zu Absprengungen der Dacheindeckung kommen und damit zu einem Wassereintritt.