Grundlage für die Beurteilung von Schallschutzmaßnahmen in Gebäuden sind im Wesentlichen die Richtlinie VDI 4100 und die Normenreihe DIN 4109. Für die Beurteilung von Beeinträchtigungen aus Arbeitslärm, Verkehrslärm oder Fluglärm sind weitere Normen und Richtlinien zu beachten. Durch die Vorgaben aus Normen und Auflagen soll regelmäßig der Schalldurchgang durch Bauteile (Wände, Decken, Fenster) so weit reduziert werden, dass Beeinträchtigungen ein erträglich erscheinendes Maß nicht überschreiten. Eine vollständige Unterbrechung des Schalldurchgangs wird nicht vorgeschrieben. Eine Messung des erzielten Schallschutzes von Bauteilen erstreckt sich deshalb auf die Feststellung, wie stark der Schalldurchgang durch ein Bauteil gedämpft wird und ob diese Dämpfung den Mindestvorgaben entspricht.

Messung

Hierbei wird bei der Prüfung eine genormte Messeinrichtung installiert. Sie besteht aus einem Empfangsgerät in dem Raum, dessen Schutz zu prüfen ist. In den Bereichen, von denen die Schallbelästigungen ausgehen, wird entweder eine Geräuschquelle in genormter Stärke (bei der Beurteilung von Trittschall- und Luftschallschutz) installiert, oder es werden die tatsächlichen Betriebsgeräusche (z. B. von haustechnischen Einrichtungen) und Verkehrs- und Arbeitslärmquellen beurteilt.

Die Messungen werden üblicherweise durch speziell eingerichtete Ingenieurbüros durchgeführt, da die technischen Messeinrichtungen aufgrund der hohen Anschaffungskosten nur bei vielfachem Einsatz wirtschaftlich betrieben werden können und ein hohes Maß an Fachkenntnissen erforderlich ist. Subjektive Beurteilungen durch akustische Wahrnehmungen, z. B. der Schallgeräusche aus Nachbarwohnungen, führen nicht zu verwertbaren, mit Normvorgaben vergleichbaren Ergebnissen.

 

Begriffe

Feststellung des Schallschutzes durch Messung

Messungen des Luft- und Trittschallschutzes zwischen unterschiedlichen Räumen mit geeichten Sende- und Empfangsgeräten bei verschiedenen Frequenzen. Das Ergebnis wird üblicherweise in einer Gegenüberstellung zwischen den Messergebnissen und den Vorgaben aus Normen und Richtlinien dargestellt. Aus den Messkurven und Einzelwerten, etwa bei bestimmten Frequenzen, können sich Hinweise auf mögliche Ursachen für zu starke Schallübertragungen ergeben. Bei normgerechten Schallschutzmessungen sind eine Vielzahl von DIN-, EN- und ISO-Normen zu beachten.

Schutzbedürftige Räume

Schutzbedürftige Räume in Wohngebäuden und Gebäuden mit gemischter Nutzung sind nach DIN 4109-1 Wohnräume einschließlich Wohndielen und Wohnküchen, Schlafräume, Büroräume, Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Der Schutz gilt gegenüber Schalleinwirkungen aus fremden Räumen (andere Wohnungen, Treppenhäuser, Außenbereiche etc.). Keinen Schutzanspruch haben folglich Nichtaufenthaltsräume wie z. B. Küchen, Bäder, Toiletten, Flure und artähnliche Räume. Im Bad zu laut empfundener Schall aus der Nachbarwohnung löst somit keinen Schutzanspruch aus. Ebenso besteht kein Schutzanspruch zwischen Aufenthaltsräumen der gleichen Wohneinheit (sofern nicht gesondert vereinbart) oder dies aufgrund besonderer Nutzung festgelegt wurde (z. B. für Sprechzimmer in Krankenanstalten).

Luftschall: Übertragung von Gesprächen, Musik und Arbeitsgeräuschen

Luftschall ist der sich in der Luft ausbreitende Schall bzw. der im Luftraum erzeugte Schall durch Sprechen, Musik und Arbeitsgeräusche. Die Messung in schutzbedürftigen Räumen erfolgt nicht direkt durch Beurteilung des entstandenen Lärmpegels, sondern durch Vergleichsmessungen an Schallwellen, die durch einen Lautsprecher im Senderaum mit genormter Frequenz (Tonhöhe) und Lautstärke erzeugt werden. Werden bei der Messung mit genormten Sende- und Empfangsgeräten ausreichende Schallschutzwerte festgestellt und sind die tatsächlichen Geräuschübertragungen trotzdem zu laut, so muss davon ausgegangen werden, dass die Geräuscherzeugung im Aussenderaum übliche Werte übersteigt (wenn z. B. das Radio unüblich laut eingestellt ist). Hier müssen bei der Geräuschquelle Vorkehrungen getroffen werden. Bei Gebäuden, in denen regelmäßig mit solchen besonders starken Geräuschquellen zu rechnen ist, z. B. bei Wohnungen über Gaststätten, werden entsprechend höhere Schutzvorkehrungen gefordert.

Trittschall: Übertragung von Laufen, Treten u. Ä.

Trittschall ist der Schall, der beim Begehen und bei ähnlichen Anregungen eines Fußbodens, einer Treppe o. Ä. als Körperschall entsteht und teilweise als Luftschall in einen darunter liegenden oder anderen Raum abgestrahlt wird. Gemessen wird die Lautstärke ähnlich wie bei Luftschall. Hier wird der Schall im Senderaum durch ein Hammerwerk erzeugt, welches auf den Boden klopft. Als häufig auftretender Mangel resultiert ungenügender Trittschallschutz, meistenteils aus fehlenden oder durch Mörtel verschlossenen Randfugen zwischen Bodenbelägen und den Wänden, dies tritt besonders bei Treppenhäusern mit harten Belägen auf.

Oft tritt auch nachträglich eine Verschlechterung des Trittschallschutzes dadurch auf, dass Bewohner die B...

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