Wenn die Voraussetzungen für eine teilweise oder umfassende Steuerbefreiung und/oder -ermäßigung erfüllt sind, ist im Hauptvordruck eine entsprechende Angabe darüber zu machen und die Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (GW4) beizufügen. Wird eine Vergünstigung wegen überwiegender Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken beantragt, ist keine Eintragung im Hauptvordruck erforderlich, sondern auf der Anlage Grundstück (GW2) ist in Zeile 6 bei "Angaben zur Grundstücksnutzung" anzugeben, dass das Grundstück bebaut ist und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.

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