Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, das einen abweichenden Entwicklungszustand (Rohbauland oder Bauerwartungsland) vorweist, ist an dieser Stelle eine entsprechende Eintragung vorzunehmen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge