Das 16-stellige Aktenzeichen ist auf dem Informationsschreiben abgedruckt, welches die Finanzverwaltung im Juni 2022 an alle Grundstückseigentümer versandt hat und findet sich auch auf dem Einheitswert- der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts oder ggf. auf dem Grundsteuerbescheid der Kommune. Die Eintragung erfolgt ohne Sonderzeichen.

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