Für den Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird weiterhin das bisherige Aktenzeichen/die Steuernummer verwendet. Es ist das Finanzamt zuständig, in dessen Geschäftsbereich Ihr Grundbesitz bzw. der wertvollste Teil davon, liegt.

Eine fortlaufende Nummerierung der Anlagen ist in den besonderen Fällen notwendig, in denen die Anlage Land- und Forstwirtschaft in Papierform abgegeben werden muss und mehr als fünf Flurstücke zu erklären sind.

Abb. 7: Anlage GW3 Zeilen 1 u. 2.

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