Entscheidungsstichwort (Thema)
Streichung
Beteiligte
Bienek |
Sylvia Bienek |
Condor Flugdienst GmbH |
Tenor
Die Rechtssache C-525/08 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidung vom 7. Oktober 2008, beim Gerichtshof eingegangen am 2. Dezember 2008, in dem Verfahren
Sylvia Bienek
gegen
Condor Flugdienst GmbH
erlässt
DER PRÄSIDENTEN DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTSHOFS
nach Anhörung der Generalanwältin E. Sharpston
folgenden
Beschluss
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2009, bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen am 18. Dezember 2009, hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sich das Vorabentscheidungsersuchen erledigt habe.
Rz. 2
Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.
Rz. 3
Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.
Unterschriften
Der Kanzler R. Grass, Der Präsident der Dritten Kammer K. Lenaerts
Fundstellen
Dokument-Index HI2333394 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen