Entscheidungsstichwort (Thema)

Streichung

 

Beteiligte

Bienek

Sylvia Bienek

Condor Flugdienst GmbH

 

Tenor

Die Rechtssache C-525/08 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidung vom 7. Oktober 2008, beim Gerichtshof eingegangen am 2. Dezember 2008, in dem Verfahren

Sylvia Bienek

gegen

Condor Flugdienst GmbH

erlässt

DER PRÄSIDENTEN DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung der Generalanwältin E. Sharpston

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2009, bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen am 18. Dezember 2009, hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sich das Vorabentscheidungsersuchen erledigt habe.

Rz. 2

Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

Rz. 3

Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

 

Unterschriften

Der Kanzler R. Grass, Der Präsident der Dritten Kammer K. Lenaerts

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2333394

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