Entscheidungsstichwort (Thema)

Streichung

 

Beteiligte

Container Service Thorsten Sperzel

Container Service Thorsten Sperzel GmbH

Land Hessen

 

Tenor

Die Rechtssache C-119/07 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Verwaltungsgericht Darmstadt (Deutschland) mit Beschluss vom 13. Februar 2007, beim Gerichtshof eingegangen am 27. Februar 2007, in dem Verfahren

Container Service Thorsten Sperzel GmbH

gegen

Land Hessen

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts P. Mengozzi,

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

1 Mit Schreiben vom 4. Juni 2007, bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen am 7. Juni 2007, hat das Verwaltungsgericht Darmstadt dem Gerichtshof mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.

2 Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3 Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

 

Unterschriften

Der Kanzler R. Grass, Der Präsident V. Skouris

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1854911

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