Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss vor, mit dem die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung genehmigt haben (es gilt noch altes Recht). Er rügt, die Kosten für Wärme seien nach Quadratmetern und der Wasserverbrauch nach Personenzahlen abgerechnet worden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer räumt das ein. Es gebe tatsächlich keine Ausstattung, den Verbrauch zu messen.

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