Diese muss durch den Reisepass des Heimatlandes und durch die Aufenthaltspapiere des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Form einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung dokumentiert sein.

Bei veränderten Schreibweisen ein und derselben Person (z. B. Mohammed, Mohamed, Mohamad etc.) sollte nachgefragt werden. Die Gründe können in Übersetzungsfehlern liegen oder auf Missverständnissen beruhen. Maßgeblich sind immer die Flüchtlingsdokumente des BAMF!

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