Ist der Mietinteressent Sozialhilfeempfänger, was regelmäßig der Fall sein dürfte, wird die Miete über das Jobcenter bezahlt werden. Möchte der Vermieter Informationen beim Jobcenter über seinen künftigen Mieter einholen, ist zu beachten, dass die beim Jobcenter bekannten Daten der Flüchtlinge dem Sozialdatenschutz unterliegen. Um Auskunft zu erhalten, bedarf der Vermieter einer Einwilligung des potenziellen Mieters. Ohne Einwilligung keine Auskunft!

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