Seit dem 1.1.2024 wird mit der BEG EM schwerpunktmäßig der Austausch von Heizungsanlagen gefördert. Es handelt sich dabei um ein Zuschussprogramm. Werden die Voraussetzungen erfüllt, müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden.
Eckpunkte der sog. Heizungsförderung im Schnellüberblick:
30 % Grundförderung |
Die Grundförderung soll einen Umstieg auf Erneuerbares Heizen einfacher machen. Für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich. Für den Einbau von Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 EUR gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 einhalten. |
30 % Einkommensabhängiger Bonus |
Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, wenn ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen unter 40.000 EUR pro Jahr liegt. |
20 % Geschwindigkeitsbonus |
Der Bonus wird bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gewährt. Nach 2028 sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle 2 Jahre um 3 %, zunächst also auf 17 % ab 1.1.2029. |
Bis zu 70 % Gesamtförderung |
Addiert man die Förderungen, kann man auf bis zu 70 % Gesamtförderung kommen. Dies ermöglicht eine attraktive und nachhaltige Investition. |
Schutz für Mieter |
Mit einer Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter/Monat sollen auch Mieter vom Heizungsaustausch profitieren. |
Höchstgrenzen
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die Anwendung der in der Tabelle genannten Prozentwerte beträgt:
- 30.000 EUR für die 1. Wohneinheit bzw. ein Einfamilienhaus,
- jeweils 15.000 EUR für die 2. bis 6. Wohneinheit und
- jeweils 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bezieht sich immer auf die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Bei Aufwendungen in Höhe von 30.000 EUR und einem Fördersatz von 70 % sind demnach 21.000 EUR an Zuschüssen möglich.
Das Programm bezuschusst aber auch weitere energetische Maßnahmen. Die Höchstgrenze für solche Maßnahmen beträgt ebenfalls 30.000 EUR pro Wohneinheit. Diese 30.000 EUR können auf 60.000 EUR heraufgesetzt werden, wenn für die Maßnahmen der ISFP-Bonus gewährt wird.
Insgesamt können Aufwendungen in Höhe von 90.000 EUR bezuschusst werden. 30.000 EUR aus der Heizungsförderung, 60.000 EUR aus der energetischen Förderung.