Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie die Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (kurz: "Balkonkraftwerk") mit einem Zuschuss von 300 EUR. Die Mindestleistung soll 300 Wp (Leistung der PV-Module) betragen. Der Zuschuss wird auch für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z. B. Montageset für die Befestigung oder Aufstellung, Einbau einer Steckdose) gewährt.
Diese Voraussetzungen sind einzuhalten
- Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten.
- Die Anlage muss vom Antragsteller selbst genutzt werden.
- Die PV-Anlage muss neu sein und bei einem gewerblichen Händler erworben werden.
- Die Anlage ist beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anzumelden.
- Es liegt die Zustimmung des Vermieters oder der WEG zur Installation der Stecker-PV-Anlage vor.
- Die Anlage dient keiner wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Für die in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge wird keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen.
- Es erfolgen keine zusätzlichen Beantragungen von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen.
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