Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • die energetische Sanierung führt eine Verbesserung zum aktuellen Energieverbrauch der Immobilie herbei,
  • die energetische Sanierung erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach Zusage der Basisförderung,
  • die energetische Sanierung erfolgt mit einem zugelassenen Energieberater nach der Liste www.energie-effizienz-experten.de,
  • die Maßnahmen entsprechen den technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Es liegt eines der folgenden Vorhaben vor:

 
Förderungen

Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete

  • an der Gebäudehülle,
  • an der Anlagentechnik,
  • an der Wärmeerzeugung, Heizungstechnik, Heizungsoptimierung.

Maßnahmen mit Sanierungsfahrplan

  • Umsetzung eines Schritt-für-Schritt-Sanierungsfahrplans eines Energieberaters.

Sanierung zum Effizienzhaus

  • Denkmal,
  • Effizienzhaus 70,
  • Effizienzhaus 55,
  • Effizienzhaus 40.

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