Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an bestehenden Wohngebäuden.
2.3.1.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
- kommunale und private Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsbaugenossenschaften,
- Vermieter,
- Investoren,
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und
- selbstnutzende Wohnungseigentümer.
2.3.1.2 Das wird gefördert
Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert:
- Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen,
- Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas,
- barrierereduzierende Maßnahmen, z. B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften,
- allgemeine Instandsetzung und Modernisierung von Wohnraum, z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
- Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau sowie
- sonstige Baumaßnahmen, z. B. Lärmschutz oder Behebung von Kellerwasserschäden.
Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und technischen Mindestvoraussetzungen entsprechen.
2.3.1.3 Darlehenskonditionen
Gewährt wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe der förderfähigen Kosten bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit.
Werden energetische Einzelmaßnahmen umgesetzt, erfolgt die Förderung mit einer Zinssubvention von bis zu 0,2 % p. a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Bei einem Einsatz von erneuerbaren Energien, erfolgt eine Zinssubvention von bis zu 0,3 % p. a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren.
Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten
Für die Beantragung der Förderung und den Nachweis der Durchführung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bzw. eines Fachunternehmens (im Fall von Heizungstechnik und Heizungsoptimierung) erforderlich.
Die Darlehenslaufzeiten sind variabel mit bis zu 30 Jahren und einem Tilgungsfreijahr möglich. Die Zinsbindungsfristen können ebenfalls frei vereinbart werden. Die Darlehen werden tagesaktuell kalkuliert. Für eine vorzeitige oder teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Selbstgenutztes Wohneigentum
Auf die Eintragung einer Grundschuld bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
Eigenkapital
Ist der Antragsteller Wohnungseigentümer, wird ein Eigenkapitaleinsatz von mindestens 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten verlangt. Eigenleistungen in Form einer "Muskelhypothek" werden nicht angerechnet.
Auszahlung
Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt und muss innerhalb von 18 Monaten nach Darlehenszusage abgerufen werden. Für einen nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet.
2.3.1.4 Antragstellung
Der Förderantrag kann über das Antragsportal der IBB gestellt werden. Der Förderantrag muss vom Antragsteller vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es dürfen zuvor keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.