Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kann ein zusätzlicher Modernisierungsbonus gewährt werden. Unterstützt wird auch eine begleitende qualitätssichernde Maßnahme wie Baubegleitung, der verpflichtende hydraulische Abgleich und die Luftdichtheitsmessung.

Die entsprechenden technischen Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, die auch auf der Webseite der IFB im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.

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