Zuschüsse werden im Rahmen folgender Fördermodule gewährt:
Fördermodul: Wärmepumpen | |
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Maßnahme | Konditionen |
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Fördermodul: Erschließung von Wärmequellen | |
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Maßnahme | Konditionen |
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Fördermodule | Maßnahme | Konditionen |
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Solarthermie und Heizungsmodernisierung |
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Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage
Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring Das obligatorische Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von
Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird mit Zuschüssen zwischen 90 EUR/m2 und 120 EUR/m2 Bruttokollektorfläche gefördert. Weitere Module
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Bioenergie-Anlagen | Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW. | |
Wärmeverteilnetze | die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen. | |
Wärmespeicher | ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz. | |
Mehrfachnutzung | von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme; mindestens 100.000 EUR notwendige Investitionskosten. |
Nicht gefördert werden:
- Photovoltaik-Anlagen (solare Stromerzeugung) und
- Stromspeicher.
Achtung
Es sind die nach § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG) geregelten Bedingungen zu erfüllen. Wird eine Modernisierung der Gebäudehülle geplant, sind die Förderprogramme Wärmeschutz im Gebäudebestand[1] (Eigenheime und WEGs) und Modernisierung von Mietwohnungen[2] (ab 3 Wohneinheiten) zu beachten.
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
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