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Freizeitlärm (Volksfeste, Open-Air-Konzerte etc.) im Nac ... / 5.1 Lärmrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie

Hans-Albert Wegner †
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Die Freizeitlärmrichtlinie orientiert sich an dem gleichen grundlegenden Konzept, wie die Sportanlagenlärmschutzverordnung, sodass auf die dortigen Erläuterungen verwiesen werden kann.[1] Unter Berücksichtigung dieses Konzepts sind in der Freizeitlärmrichtlinie die folgenden Lärmrichtwerte festgelegt.

Lärmrichtwerte "Außen" der Freizeitlärmrichtlinie

 
Wo? Wann? Lärmrichtwerte in dB(A)
In Industriegebieten tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 70
tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen
nachts
In Gewerbegebieten tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 65
tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 60
nachts 50
In Kern-, Dorf- und Mischgebieten tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 60
tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 55
nachts 45
In allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 55
tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 50
nachts 40
In reinen Wohngebieten tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 50
tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 45
nachts 35
In Kurgebieten, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit 45
tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen 45
nachts 35

Beurteilungszeiten

Diese Lärmrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:

 
  Werktage (Montag bis Samstag) Sonn- und Feiertage
Tagsüber 8–20 Uhr 9–13 Uhr und 15–20 Uhr
Ruhezeit 6–8 Uhr und 20–22 Uhr 7–9, 13–15 und 20–22 Uhr
Nachts 22–6 Uhr 0–7 und 22–24 Uhr

Lärmrichtwerte "Innen"

Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden betragen die Lärmrichtwerte für Wohnräume unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der Baugebiete tagsüber 35 dB(A) und nachts 25...

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