Der Selbstbehalt bei einer Gebäudeversicherung ist im Schadensfall nicht anteilig zwischen geschädigtem Sondereigentümer und der ebenfalls geschädigten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufzuteilen. Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer trägt den Selbstbehalt allein.

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