Nachdem der Vertrag unterzeichnet ist, veranlasst der Notar beim zuständigen Grundbuchamt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers. Da es bis zu seiner Eintragung ins Grundbuch im Einzelfall Monate dauern kann, muss er davor geschützt werden, dass der Verkäufer noch Verfügungen über die Wohnung veranlasst.

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